Unsere Stundenverrechnungssätze:

  • Mechanik: 85,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer 16,15 € = 101,15 €
  • Elektrik: 85,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer 16,15 € = 101,15 €
  • Karosserie: 90,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer 17,10 € = 107,10 €
  • Autoglas: 135,00 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer 25,65 € = 160,65 €

Bei mitgebrachten Ersatzteilen erhöhen sich die oben genannten Stundenverrechnungssätze um jeweils 15,00 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 2,85 € = 17,85 €

Für detaillierte und verbindliche Angebote erheben wir eine aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,00 € bis 150,00 €. Sollten Sie uns hierauf einen Auftrag erteilen, wird die Verwaltungsgebühr in voller Höhe angerechnet. Für mündliche Ersteinschätzungen und vereinfachter unverbindlicher Angebotserstellung entstehen Ihnen keine Kosten.

Sollte Ihnen bereits ein schriftliches Angebot einer anderen Kfz-Werkstatt, etc. vorliegen, können wir dieses gerne für Sie prüfen und Ihnen ein kostenloses Alternativangebot erstellen.

Unsere Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
auf Anfrage werden Rußpartikelfilter auch samstags gereinigt

Die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation in unserer Werkstatt jeweils montags, dienstags und donnerstags. Bitte Termin vorab vereinbaren.


Wichtige Kundeninformation zu mitgebrachten Teilen

1. Unsere Kalkulation muss unsere Kosten decken

Um unseren Betrieb aufrechterhalten zu können, sind wir wie jeder Meisterbetrieb des Handwerks auch auf die Deckungsbeiträge aus den von uns einzubauenden Teilen angewiesen. Bringen Sie eigene Teile mit, dann fällt für uns der Ersatzteilertrag weg und unsere Kalkulation gerät in Schieflage. Um diese auszugleichen, wird es notwendig, bei mitgebrachten Ersatzteilen einen höheren Stundenverrechnungssatz zu berechnen.

2. Unsere Gewährleistung zu Ihrer Sicherheit

Ergibt sich aus einem von uns verkauften und verbauten Ersatzteil ein Mangel, dann erhalten Sie von uns Gewährleistung. Das heißt, wir ersetzen das fehlerhafte Ersatzteil und tragen auch die Arbeitsleistung. Sie als Kunde zahlen nichts.

3. Ihr Kostenrisiko bei mitgebrachten Teilen

Bringen Sie als Kunde das Ersatzteil mit, dann haften wir nur für die von uns erbrachte Arbeitsleistung. Bei einem Mangel, der durch das Teil verursacht wird, haben Sie gegenüber uns keinen Gewährleistungsanspruch. Für den Garantieersatz müssen Sie in diesem Fall selbst sorgen und sich mit Ihrem Teileverkäufer auseinandersetzen. Dieser wird Ihnen freiwillig weder die Ausbaukosten noch die doppelt anfallenden Einbaukosten erstatten.

4. Ihr Mobilitätsausfall bei mitgebrachten Ersatzteilen

Haben Sie aufgrund der von Ihnen mitgebrachten Ersatzteile einen Defekt an Ihrem Fahrzeug, dann müssen Sie sich zwecks Garantieabwicklung an Ihren Teileverkäufer wenden. Dieser wird Sie auffordern, das Teil abzugeben oder einzusenden. Eventuell erhalten Sie nach vielen Prüfungen und Diskussionen Ersatz für das defekte Teil oder Ihren Kaufpreis zurück. Ihr Fahrzeug fällt in einem solchen Fall schnell für 4 bis 6 Wochen aus. Auf den Aus- und Einbaukosten bleiben Sie ganz alleine sitzen.

5. Fehlentscheidungen lassen sich korrigieren

Sollten Sie erkannt haben, dass das Mitbringen von Ersatzteilen für Sie nur unnötige Risiken und Nachteile bringt, dann geben Sie die Teile an den Verkäufer zurück. Der Gesetzgeber räumt Ihnen hierzu ein 14-tägiges Rückgaberecht ein.

6. Mit unserem Komplettpaket aus Meisterhand fahren Sie einfach besser

Als Kfz-Meisterbetrieb reparieren, warten und pflegen wir Ihr Fahrzeug auf Basis aktueller Reparaturinformationen und Wartungspläne. Und bei den Ersatzteilen beschaffen wir immer genau die Markenteile der führenden Erstausrüster, Originalteile oder Qualitätsteile, die aufgrund unserer Erfahrung am besten für Ihr Fahrzeug geeignet sind. Mit unserem Komplettpaket fahren Sie daher einfach besser und genießen zudem noch die volle Gewährleistung.